Finanzierung

Bei uns gibt es Kostentransparenz

Pflichtleistungen KVG mit ärztlicher Verordnung:

Pflegeleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG); Ärztlich verordnete Pflegeleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenversicherer gemäss KVG und werden – aufgrund einer Bedarfsklärung – nach dem System des Tiers payant direkt den Krankenversicherern wie folgt in Rechnung gestellt (ohne Patientenbeteiligung):

Dienstleistungen Kosten
Abklärung, Beratung und Koordination CHF 76.90 / Std.
Untersuchung und Behandlung CHF 63.00 / Std.
Grundpflege CHF 52.60 / Std.
zusätzliche Patientenbeteiligung auf obigen Tarif SG: 15.35 / Tag, GL: 15.35 / Tag, AG: 15.35 / Tag SZ: 7.65 / Tag, ZH: 7.65 / Tag
vergeblicher Besuch (ohne Abmeldung 24 h vor Einsatz) CHF 40.00 / Std.
Wegpauschale 3.00 – 6.00 CHF / Einsatz, individuell beim Erstgespräch vereinbart

Hauswirtschaftliche Leistungen:

Dienstleistungen Kosten
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen CHF 50.00 / Std.
Betreuung CHF 55.00 / Std.
Erstgespräch für hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Betreuung CHF 70.00 / Std.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen – Wohnsitz auswärts (GL und SZ) CHF 65.00 / Std.
Betreuung – Wohnsitz auswärts (GL und SZ) CHF 70.00 / Std.
Wegpauschale CHF 3.00 – 6.00 / Einsatz, individuell beim Erstgespräch vereinbart
Wochenendzuschlag und Feiertagszuschlag CHF 15.00 / Std.

Hilfsmittel mieten:

Hilfsmittel Kosten
Rollstuhl CHF 60.00 / monatlich (Bei Transport werden CHF 20.00 pro Transport und bei der Rückgabe am Schluss CHF 40.00 für Desinfizierung und Reinigung verrechnet.)
Rollator CHF 50.00 / monatlich (Bei Transport werden CHF 20.00 pro Transport und bei Rückgabe am Schluss CHF 40.00 für Desinfizierung und Reinigung verrechnet.)

Pflegematerial:

HandschuheHandschuhe werden in Zukunft in Rechnung gestellt.

Weitere Tarife:

Verbrauchsmaterialien, Medikamente, Hilfsmittel etc. nach Bedarf

Tarife für Gönner:

DienstleistungenKosten
GönnerbeitragCHF 50.00 / Std.
Hauswirtschaftliche DienstleistungenCHF 45.00 / Std.
BetreuungCHF 50.00 / Std.
Erstgespräch für hauswirtschaftliche Dienstleistungen und BetreuungCHF 70.00/ Std.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen – Wohnsitz auswärts (GL und SZ)CHF 55.00/ Std.
Betreuung – Wohnsitz auswärts (GL und SZ)CHF 60.00 / Std.
WegpauschaleCHF 4.00 / pauschal
Wochenendzuschlag und FeiertagszuschlagCHF 4.00 / pauschal
Zusatzinformationen:

Pflichtleistungen KVG/UVG werden direkt mit den Kranken- und Unfallversicherern abgerechnet. Klienten/Klientinnen mit auswärtigem Wohnsitz: Der Beitrag der Restfinanzierer (Wohnsitzgemeinden) wird den Gemeinden, wenn möglich, direkt in Rechnung gestellt. Für hauswirtschaftliche Leistungen übernehmen die Kranken- und Unfallversicherer keine Kosten im Rahmen der Grundversicherung (nur über eine Zusatzversicherung möglich, wenn vorhanden).

Folgende Leistungen werden verrechnet:

Hilfe- und Pflegeleistungen:

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.

Kostenübernahme durch Krankenversicherer

Aus der obligatorischen Grundversicherung werden folgende Leistungen rückerstattet:

Voraussetzung für Leistungen der Krankenversicherung:

Die Rechnungsstellung für kassenpflichtige Leistungen erfolgt in der Regel direkt an die Krankenversicherung und für nicht kassenpflichtige Leistungen direkt an die Klientinnen und Klienten. Bei einzelnen Krankenversicherungen werden die Rechnungen für kassenpflichtige Leistungen weiterhin an die Klientinnen und Klienten gestellt. In diesen Fällen erstatten die Krankenversicherungen die Kosten im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes nach Vorlage der Rechnungen sowie der Spitex-Verordnung zurück. Die Klärung und die Beantragung allfälliger Ansprüche aus Zusatzversicherungen sind Sache der Klientinnen und Klienten.

Durch das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV

Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen können sich für ihre Ansprüche an das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV wenden. Personen, die neben den Renten AHV/IV über kein oder nur wenig Einkommen und Vermögen verfügen, können Zusatzleistungen beim Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV beantragen